Starbucks reloaded

Offener Leserbrief an den Münchner Merkur und Autor Martin Prem

Sehr geehrter Herr Prem,

mit Interesse habe ich Ihren Artikel „Starbucks: Die Steuertricks des Kaffee-Giganten“ gelesen. Ich arbeite seit einigen Jahren in einem Steuerberatungsunternehmen im Bereich der Verrechnungspreise. Bei der Durchsicht des Artikels haben sich einige Fragen und Anregungen ergeben, und ich würde mich über deren Beantwortung freuen.

  • In ihrem Artikel schreiben Sie, dass Lizenzzahlungen, die im Ausland erwirtschaftet wurden, in den Niederlanden nicht versteuert werden müssen. Basierend auf welcher gesetzlichen Regelung in den Niederlanden sollte dies möglich sein? Mir ist ein solches Gesetz, welches eine vollkommene Steuerfreiheit vorsieht, nicht bekannt.
  • Weiterhin schreiben Sie im ersten Abschnitt ihres Artikels, dass alles ganz legal sei. Im letzten Abschnitt weißen Sie dann darauf hin, dass die Geltendmachung der überhöhten Lizenzgebühren internationalem Steuerrecht widerspreche. Was nun? Die Regeln, die betreffend Verrechnungspreisen eingehalten werden müssen, sind kompliziert und ich bin auf ihre detaillierte Einschätzung bzgl. der Legalität der angesprochenen Transaktionen gespannt.
  • Ich würde mich freuen, wenn Sie konkret ausführen könnten, warum Irland und Zypern sich als Verschiebungsplattform anbieten. Einige meiner Mandanten würde sich über ihre Erkenntnisse freuen.
  • Sie behaupten weiterhin die Modelle seien weit verbreitet. Welche Unternehmen nutzen das Modell dann noch?
  • Woher stammen ihre Berechnungen der 8-9 Millionen EUR, die europäischen Ländern entgehen? Weiterhin ist mir nach der Lektüre nicht bewusst, wie das Modell funktioniert und Europa Steuern vorenthält, wo doch die Transaktionen mit den Niederlanden und der Schweiz sind. (Die Schweiz ist wohl ein europäisches Land, auch wenn es kein Mitglied der EU ist).

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir den Fall näher erläutern würden. Weiterhin würde ich mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob das bayrische Finanzministerium bestätigt hat, dass Sie diesen Fall wirklich schleifen haben lassen und bei Starbucks keine Betriebsprüfungen stattgefunden haben. Die Behauptung von Eike Hallitzky wurde doch mit Sicherheit überprüft.

Viele Grüße

Andreas Riedl

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